In einigen Bundesländern wurden bereits vor der Bahnreform dem Trend der DB Einhalt geboten , sich mit dem Schienenpersonennahverkehr aus der Fläche zurückzuziehen. Viele Nutzen jetzt die neuen Möglichkeiten, die der Bund für die Reaktivierung jetzt anbietet.

In Schleswig-Holstein wurden durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) schon immer Bahnstrecken reaktiviert. Diese Reaktivierungen wurden über das Landes Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG ) und die Regionalisierungsmittel finanziert und – wenn notwendig – durch vereinfachte Bewertungsverfahren legitimiert.

In Baden-Württemberg haben die NE Eisenbahnen (z.B. SWEG (Südwestdeutsche Verkehrs-AG) und HzL (Hohenzollerische Landesbahn AG), schon sehr früh Teile des Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der DB übernommen bzw. auch Bahnstrecken für den SPNV reaktiviert.

Auch die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) mit ihrem Geschäftsführer Heinz Badke haben schon am 1.September 1992 die Bahnstrecken im Elbe-Weser-Raum übernommen und den Personenverkehr auf der Strecke Bremerhaven – Neuenhaus vor der Einstellung bewahrt.

Zwei Momente haben der Diskussion um die Reaktivierung in der Gegenwart neuen Schub gegeben: Einmal ist das die Diskussion um die Klimaschutz und die Vernachlässigung des ländlichen Raumes und zum anderen die daraufhin erfolgte Einbeziehung von Reaktivierungsmaßnahmen in das Bundes Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und die wesentliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel durch den Bund.

Die Veröffentlichung einer Liste reaktivierungswürdiger Bahnstrecken durch die Allianz pro Schiene und den VDV tat ihr Übriges.

In Baden-Württemberg wurde jetzt den Gebietsköperschaften die Möglichkeit eröffnet, für die Durchführung von Machbarkeitsstudien Fördermittel beim Land zu beantragen. 

In Hessen ging die Landrätin vom Landkreis Gießen mit Unterstützung des Landes in das Verkehrsministerium nach Berlin, um für die Reaktivierung ihrer Lumdatalbahn zu werben. Sie kam laut Bericht des Gießener Anzeigers vom 12.11.2020 mit folgendem Ergebnis nach Hause; „Der Bund wird seine Nutzenkomponenten bis Ende 2020 neu justieren, ‚sah aber bereits nach Vorstellung des Projektes Lumdatalbahn Chancen, dass ein solches Projekt in die neue Förderkulisse des Bundes passen könnte.‘ Der Bund beabsichtige unter anderem die Vorschläge und Ideen des Landes Hessen zu prüfen und aufzugreifen. Weiterhin habe man verabredet, dass Anfang 2021 die Förderfähigkeit des Vorhabens nochmals neu berechnet wird, um bis zum Frühjahr 2021 durch Abstimmungen mit dem Bundesverkehrsministerium eine Einschätzung des Projektes auf der Grundlage des GVFG zu erhalten.“

Vortrag zur Reaktivierung von Bahnstrecken in Schleswig-Holstein