Für das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse ist ein flächendeckender, für alle Lebenslagen und Anliegen geeigneter ÖPNV erforderlich. Er ist unbedingter Teil der Daseinsvorsorge, auch auf dem Land. Das Niedersächsische Nahverkehrsgesetz (NNVG) [Link] trifft hierzu in § 2 zwei wichtige Feststellungen:

  • Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

  • Die Aufgabenträger sollen dem Ausbau und der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs gegenüber Maßnahmen für den motorisierten Individualverkehr den Vorrang einräumen, soweit der Nutzen der Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr bei gesamtwirtschaftlicher Betrachtung überwiegt.

In Niedersachsen existieren große Lücken im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), die sich durch Reaktivierungen nicht in absehbarer Zeit schließen lassen, weil Streckenabschnitte fehlen oder Bauwerke erneuert werden müssen. Auch mit Buslinien besteht zwischen vielen Mittelzentren aktuell keine brauchbare Verbindung. Da bislang die Landkreise den Busverkehr beauftragen und zu selten miteinander kooperieren, stellen Kreisgrenzen für Busse oft noch immer eine unüberwindbare Barriere dar. In vielen Fällen beschränkt sich das Busnetz auf die Bedienung des Schülerverkehrs.

2016/2017 hatte die Landesregierung die Aufträge aus dem NNVG aufgegriffen und Landesbuslinien eingeführt. Über ein Gutachten zur Bedarfsermittlung wurden über 30 Linien als Kandidaten für eine Landesförderung ermittelt. Sie schließen die Lücken im Eisenbahnnetz und weisen ein erhebliches Fahrgastpotential auf.

Das Angebot beinhaltet einen hohen Qualitätsstandard mit einem festen und direkten Linienweg im Stundentakt oder mit häufigeren Fahrten von früh bis spät an allen Wochentagen. Der Betrieb, der wie der übrige Busverkehr grundsätzlich von den Landkreisen zu organisieren ist, wird im Gegenzug für das überdurchschnittlich gute Angebot vom Land bezuschusst. Gebietskörperschaften, die eine Landesbuslinie einrichten wollen, können dies beim Land anmelden und Förderung beantragen. Das Modell beruht also auf Freiwilligkeit.

Genau hier liegt der wesentliche Schwachpunkt: Zahlreiche Landkreise machen von diesem Angebot – mitunter aus ausdrücklichem Desinteresse an einem attraktiven ÖPNV – einfach keinen Gebrauch. Obwohl Geld für weitere Linien vorhanden wäre und über 30 mögliche und bedarfsgerechte Linien identifiziert wurden, gibt es derzeit nur 13 aktive Linien (siehe Kasten). Sie erschließen nur kleine Teile Niedersachsens und bilden vielfach nur Stichstrecken.

Auf der LNVG-Karte (lnvg.de/interaktive-karte in Senfgelb) erkennt man schnell, welch große Lücken im niedersächsischen ÖPNV weiterhin klaffen. Regionen wie die zwischen Braunschweig und dem Nordharz, wo die Aufgabenträger ohne Landeshilfen ein vertaktetes, täglich verkehrendes und eng verzahntes Regionalbusnetz entwickelt haben, sind leider die Ausnahme. Manche Regionen bleiben ohne Auto gänzlich unerreichbar.

Das NVBN fordert, einen Nahverkehrsplan für Niedersachsen [Link zu anderer Kachel] zu erstellen, der aus den Mobilitätsbedarfen ein Busliniennetz ableitet, das attraktive Anschlüsse an den beste­henden und geplanten Schienenfern- und -nahverkehr, an die Inselfähren sowie an überregionale und regionale Radwege und Wanderrouten sicherstellt. Dieses verbindliche Zielnetz für den überregio­nalen Busverkehr muss mit schnellen, direkten Busverbindungen zwischen den Mittelzentren ländliche Räume ohne Eisenbahnanschluss verkehrlich erschließen.