Neben den Bemühungen des Nahverkehrsbündnisses Niedersachsen (NVBN) um Reaktivierung und mehr ÖPNV- mit dem Ziel einer durchgreifenden Verkehrswende, gilt es diese so zu gestalten, dass Teilhabe für mobil eigeschränkte Menschen sichergestellt ist. 

Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der „Daseinsvorsorge“ definiert das „Niedersächsische Nahverkehrsgesetz“ (NNVG) in § 2 (2) den Maßstab nach dem zu handeln ist. Im Weiteren §3(4)3 wird insbesondere auf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren besonderen Berücksichtigung hingewiesen. 

Das Personenbeförderungsgesetz gibt den Aufgabenträgern des öffentlichen Nahverkehrs vor „die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ (§8 Abs. 3 Satz PBefG). Die Herstellung der Barrierefreiheit umfasst die Bereiche Infrastruktur, Fahrzeuge, Information/Service und Wartung bzw. das Zusammenspiel der verschiedenen Komponenten. Hierdurch werden andere gesetzliche Grundlagen wie das Behindertengleichstellungsgesetz oder das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen- das auch Niedersachsen unterschrieben hat- konkretisiert. Ausnahmen müssen im Einzelnen begründet werden. Pauschale Ausnahmen sind unzulässig. 

Aus Behindertenzahlen des stat. Landesamtes wird deutlich, wie wesentlich der Teil der Bevölkerung ist, der insbesondere ein gut funktionierendes Miteinander im Verkehrsablauf (auch zwischen Schiene und Straße) braucht. Neben denen, die mit mobilen Einschränkungen infolge motorischer, sensorischer und /oder mentaler Behinderung (ca.8,5%) leben müssen, gelten auch Kinder und Kleinwüchsige, ältere Menschen, schwangere Frauen, Personen mit Kinderwagen oder Gepäck etc.- sowie vorübergehend in ihrer Beweglichkeit gehandicapt (ca. 25-30%) -als mobil eingeschränkt. Besonders Augenmerk gebührt der demografischen Entwicklung. 

Große Bedeutung im Hinblick auf das Ziel „Verkehrswende“ kommt den Verkehrsstationen zu. Sie sind neben dem Angebot an ÖPNV auf Schiene und Straße, wesentlich er Schlüssel zur Generierung von Nachfrage. Barrierefreie Bahnhöfe und Haltestellen sichern nicht nur mobil eingeschränkten Menschen Teilhabe, sondern sind ein PLUS für alle. Daneben gilt es die Wegeketten zwischen Schiene und straßengebundenem ÖPNV und ins Bahnhofsumfeld barrierefrei zu optimieren. Dies nicht nur in Zentren, sondern insbesondere auch in der Fläche. Weiter gilt es Taktfolgen und Übergänge so zu gestalten das lange Wartezeiten unterbleiben. 

Das Bündnis setzt sich dafür ein, dass „Daseinsvorsorge“ auch in der Fläche keine Floskel bleibt. 

Dipl. Ing. Bernd Skoda SoVD/NVBN